(1) Als Hilfe zur Pflege in Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen werden die Kosten der Unterbringung insoweit gewährt, als dem Hilfeempfänger, seinem Ehegatten und, wenn er minderjährig u...
Artikellänge: rund 124 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login