(1) Die am Tage des Inkrafttretens dieser Bestimmungen den in Absatz 3 genannten Personen oder Stellen gehörenden auf Mark der Deutschen Demokratischen Republik lautenden Banknoten und auf Mark der De...
Artikellänge: rund 482 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login