In einem neuen Berufsbildungsgesetz der Stadt Hamburg (BRD) heißt es: „Ausbilder sind für die Ausbildung ausgebildete- Mitarbeiter, die vom Ausbildenden beauftragt sind, Auszubildende auszubilden."
Artikellänge: rund 27 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login