(i) Vorbehaltlich der Bestimmungen der §§ 14 und 15 ist das Stoppen, das Ankern oder ein anderweitiger Aufenthalt in den Territorialgewässern durch ausländische Wasserfahrzeuge nur gestattet, wenn die...
Artikellänge: rund 151 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login