(1) Ausländische Wasserfahrzeuge, die gegen die Rechtsvorschriften verstoßen haben bzw. eines solchen Verstoßes dringend verdächtig sind, können verfolgt, angehalten und eingebracht werden. Die Verfol...
Artikellänge: rund 137 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login