(1) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik können entsprechend den in dieser Verordnung geregelten Voraussetzungen nach dem Ausland reisen. (2) Bürgern kann auf ihren Antrag ein Reisepaß der Deu...
Artikellänge: rund 33 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login