(1) Anträge gemäß dieser Verordnung können frühestens nach 6 Monaten erneut gestellt werden, wenn die Gründe, die zur Ablehnung des Antrages geführt haben, nicht mehr vorDegen. (2) Auf die erneute Bei...
Artikellänge: rund 48 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login