Nach den Bestimmungen des Bayerischen'' Fürsorgegesetzes ist Hillsbedürftigkeit dann nicht mehr gegeben^ wenn der Hilisbedürltige eine Beschäl' tigung gelunden hat, die ihm „neben Verpflegung und Logi...
Artikellänge: rund 137 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login