Artikel 19: Die Ordnung des Wirtschaftslebens muß den Grundsätzen sozialer Gerechtigkeit entsprechen, mit dem Ziele, ein menschenwürdiges Dasein für alle zu sichern. Die Wirtschaft hat die Aufgabe, de...
Artikellänge: rund 161 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login