Die wahlvorstände werden gemäß Paragraph 14 des Wahlgesetzes von den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden auf Grund von Vorschlägen der jeweiligen Ausschüsse der Nationalen Front gebildet. Bei...
Artikellänge: rund 177 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login