Männer und Jugendliche teilnahmen, wurden Erfahrungen und Meinungen ausgetauscht, Fragen geklärt, Verbesserungsvorschläge erörtert, und für die künftige Arbeit der Betriebe und Institutionen gute Initiativen ergriffen. , Unser Volk hat in der großen Aussprache bewiesen, daß es einig in seinen werktätigen ...
Berlin (ND). Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen" Republik faßte am Dienstag auf ihrer 8. Tagung in der Kongreßhalle am Alexanderplatz Beschlüsse von außerordentlicher politischer Tragweite. In einer einmütig angenommenen Entschließung billigten die Abgeordneten den schriftlich vorgelegten Bericht der Kommission zur Ausarbeitung einer sozialistischen Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und den von ihr überarbeiteten Text des Verfassungsentwurfs ...
(Aul Grund der Volksaussprache Qberarbtittte und von der Volkskammer am 26. Marx 196t bestätigte Fassung) . ENTWURF
Verfassung des ersten sozialistischen Staates deutscher Nation sowie
23. Jahrgang / Nr. 87 Berliner Ausgabe / Einzelpreis 15 Pf
Im Namen der Kommission zur Ausarbeitung einer sozialistischen Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik möchte ich den Bürgern unseres Staates danken, die mit großem Emst den Entwurf der Verfassung beraten und begrüßt haben. Sie haben in Wort und Tat die Zustimmung des Volkes zu diesem Entwurf ausgedrückt ...
In seiner Rede vor der Volkskammer am 31. Januar sagte unser hochverehrter Herr Vorsitzender des Staatsrates: „Nun hat das Volk das Wort." Jawohl, das Volk hat'das Wort ergriffen. Hunderttausende von Bürgern haben ihre Meinung gesagt und Tausende haben ihre Vorschläge gemacht. Das Volk hat die Verfassung ...
Manchmal will es scheinen, gesellschaftliche Vorgänge ließen sich nur schwer auf nüchterne Formeln reduzieren. Aber man ist als Wissenschaftler geneigt, Prozesse zu beurteilen und einzuordnen in Thesen, Antithesen und Synthesen. Meine Lebenserfahrungen und meine Generation bestätigen die These: Alles ...
Die Verfassungsdiskussion war ein lebensprühender und von Verantwortungsbewußtsein getragener Ausdruck sozialistischer Demokratie. Unsere Kommission unter Leitung des verehrten Herrn Vorsitzenden des Staatsrates" hat die Meinungsäußerungen, Vorschläge und Hinweise der Bürger in 118 Änderungen des Entwurfs berücksichtigt und zusammengefaßt Sie betreffen die Präambel und 55 Artikel des Verfassungsentwurfes ...
Im Namen aller Fraktionen habe ich dem Hohen Hause folgendes zu unterbreiten: Angesichts der Bedeutung der neuen, sozialistischen Verfassung, die sie in den künftigen Jahren und Jahrzehnten für unsere Lebensordnung erhalten wird, möge die Volkskammer beschließen, über diesen Entwurf der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik einen Volksentscheid durchzuführen ...
1. Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik bestätigt den Bericht der Kommission zur Ausarbeitung einer sozialistischen Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und die vorgelegte, auf Grund der Volksaussprache überarbeitete, neue Fassung des Entwurfes. Sie dankt der Kommission und ihrem Vorsitzenden für ihre Arbeit ' / 2 ...
(1) Die Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik beruht auf dem sozialistischen Eigentum an den Produktionsmitteln. Sie entwickelt sich gemäß den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus auf der Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse. Die sozialistischen Produktionsverhältnisse entstanden als Ergebnis des Kampfes gegen das monopolkapitalistische Wirtschaftssystem, dessen aggressive und abenteuerliche Politik der deutschen Nation bisher nur Unglück gebracht hat ...
(1) Die Deutsche Demokratische Republik hat getreu den Interessen des deutschen Volkes und der internationalen Verpflichtung aller Deutschen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet und betreibt eine dem Frieden und dem Sozialismus, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik ...
(1) Alle politische Macht in der Deutschen Demokratischen Republik wird von den Werktätigen ausgeübt. Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates. Das gesellschaftliche System des Sozialismus wird ständig vervollkommnet. (2) Das feste Bündnis der ...
(1) Die Bodenschätze, die Bergwerke, Kraftwerke, Talsperren und großen Gewässer, die Naturreichtümer des Festlandsockels, größere Industriebetriebe, Banken und Versicherungseinrichtungen, die volkseigenen Güter, die Verkehrswege, die Transportmittel der Eisenbahn, der Seeschiffahrt sowie der Luftfahrt, die Postund Fernmeldeanlagen sind Volkseigentum ...
Getragen von der Verantwortung, der ganzen deutschen Nation den Weg in eine Zukunft des Friedens und des Sozialismus zuweisen, in Ansehung der geschichtlichen Tatsache, daß der Imperialismus unter Führung der USA im Einvernehmen mit Kreisen des westdeutschen Monopolkapitals Deutschland gespalten hat, ...
(1) Die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechts sind für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich. Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen ...
(1) Die Staatsorgane gewährleisten die Unantastbarkeit des Staatsgebietes der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich des Luftraums und der Territorialgewässer sowie den Schutz und die Nutzung des Festlandsockels. * (2) Die Deutsche Demokratische Republik organisiert, die Landesverteidigung' sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger ...
Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer, marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen. Die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik ist Berlin ...
(1) Das Bündnis aller Kräfte des Volkes findet in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland seinen organisierten Ausdruck. (2) In der Nationalen Front des demokratischen Deutschland vereinigen die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ...
(1) Die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik üben ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen aus. (2) Die Volksvertretungen sind die Grundlage des Systems der Staatsorgane. Sie stützen sich in ihrer Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen ...
(1) Das persönliche Eigentum der Bürger und das Erbrecht sind gewährleistet. . Das persönliche Eigentum dient der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger. (2) Die Rechte von Urhebern und Erfindern genießen den Schutz des sozialistischen Staates. (3) Der Gebrauch des Eigentums sowie von Urheberund Erfinderrechten darf den Interessen der Gesellschaft nicht zuwiderlaufen ...
Die Geräte, Maschinen, Anlagen, Bauten der landwirtschaftlichen, handwerklichen und sonstigen sozialistischen Genossenschaften sowie die Tierbestände der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und das aus genossenschaftlicher Nutzung des Bodens sowie genossenschaftlicher Produktionsmittel erzielte Ergebnis sind genossenschaftliches Eigentum ...
(1) Das sozialistische Eigentum besteht als gesamtgesellschaftliches Volkseigentum, als genossenschaftliches Gemeineigentum werktätiger Kollektive sowie als Eigentum gesellschaftlicher Organisationen der Bürger. (2) Das sozialistische Eigentum zu schützen und zu mehren ist Pflicht des sozialistischen Staates und seiner Bürger ...
Alle Macht dient dem Wohle des Volkes. Sie sichert sein friedliches Leben, schützt die sozialistische Gesellschaft und gewährleistet die planmäßige Steigerung des Lebensstandards, die freie Entwicklung des Menschen, wahrt seine" Würde und garantiert die in dieser Verfassung verbürgten Rechte.
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das gleiche Recht auf Bildung. Die Bildungsstätten stehen jedermann offen. Das einheitliche sozialistische Bildungssystem gewährleistet jedem Bürger eine kontinuierliche sozialistische Erziehung, Bildung und Weiterbildung. (2) Die Deutsche Demokratische ...
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten. Es gilt der Grundsatz „Arbeite mit, plane mit, regiere mit!" (2) Das Recht auf ...
(1) Die sozialistische Nationalkultur gehört zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Die Deutsche Demokratische Republik fördert und schützt die sozialistische Kultur, die dem Frieden, dem Humanismus und der Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft dient. Sie bekämpft die imperialistische Unkultur, die der psychologischen Kriegführung \ind der Herabwürdigung des Menschen dient ...
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Arbeit. Er hat das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität undf Quantität der Arbeit. Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche haben das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung ...
(1) Die Deutsche Demokratische Republik garantiert allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie gewährleistet die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. (2) Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger ...
(1) Wissenschaft und Forschung sowie die Anwendung ihrer Erkenntnisse sind wesentliche Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft und werden durch den Staat allseitig gefördert. (2) Mit dem einheitlichen sozialistischen Bildungssystem sichert die Deutsche Demokratische Republik allen Bürgern eine den ständig steigenden gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende hohe Bildung ...
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten. Gewissens- und Glaubensfreiheit sind gewährleistet. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich ...
(1) Der Schutz des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes und seiner Errungenschuften ist Recht und Ehrenpflicht der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik. Jeder Bürger ist zum Dienst und zu Leistungen für die Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik entsprechend den Gesetzen verpflichtet ...
(1) Der Boden der Deutschen Demokratischen Republik gehört zu ihren kostbarsten Naturreichtümern. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Landund forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden. (2) Im Interesse des Wohlergehens der Bürger sorgen Staat und Gesellschaft für den Schutz der Natur ...
(1) Der Staat sichert die Möglichkeit des Übergangs zur nächsthöheren Bildungsstufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, entsprechend dem Leistungsprinzip, den gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung. (2) Es besteht Schulgeldfreiheit ...
(1) Ehe, Familie und Mutterschaft stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Ehe und Familie. (2) Dieses Recht wird durch die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Ehe und Familie, durch die gesellschaftliche und ...
(1) Die Nutzung und der Betrieb privater Wirtschaftsunternehmen und -einrichtungen zu Erwerbszwecken müssen gesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen, der Erhöhung des Volkswohlstandes und der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums dienen. (2) Das enge Zusammenwirken von sozialistischen mit privaten Wirtschaftsunternehmen und -einrichtungen wird vom Staat gefördert ...
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist wahlberechtigt. (2) Jeder Bürger kann in die örtlichen Volksvertretungen gewählt werden, wenn er am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat. Er kann in die Volkskammer gewählt werden, wenn er am Wahltage das 21 ...
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Schutz seiner Gesundheit und seiner Arbeitskraft. (2) Dieses Recht wird durch die planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, die Pflege der Volksgesundheit, eine umfassende Sozialpolitik, die Förderung der Körperkultur, des Schul- und Volkssports und der Touristik gewährleistet ...
(1) Die Persönlichkeit und Freiheit jedes Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik sind unantastbar. (2) Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit. strafbaren Handlungen oder einer Heilbehandlung zulässig und, müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte »solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist ...
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Wohnraum für sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen. Der Staat ist verpflichtet, dieses Recht durch die Förderung des Wohnungsbaus, die Werterhaltung vorhandenen Wohnraumes und die öffentliche Kontrolle über die gerechte Verteilung des Wohnraums zu verwirklichen ...
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Freizeit und Erholung. (2) Das Recht auf Freizeit und Erholung wird gewährleistet durch die gesetzliche Begrenzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, . durch einen vollbezahlten Jahresurlaub und durch den planmäßigen Ausbau des Netzes volkseigener und anderer gesellschaftlicher Erholungsund Urlaubszentren ...
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht ...
(1) Alle Bürger haben das Recht, sich im Rahmen der Grundsätze Und Ziele der Verfassung friedlich zu ver-, sammeln. .- (2) Die Nutzung der materiellen Voraussetzungen zur unbehinderten Ausübung dieses Rechts, der Versammlungsgebäude, Straßen und Kundgebungsplätze, Drukkereien und Nachrichtenmittel wird gewährleistet ...
(1) Jeder-Bürger der Deutschen. Demokratischen Republik hat bei Aufenthalt außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik Anspruch auf Rechtsschutz durch die Organe der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Kein Bürger der Deutschen Demokratischen Republik darf einer auswärtigen Macht ausgeliefert werden ...
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität. (2) Dieses Recht wird durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet.
Enteignungen sind nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung zulässig. Sie dürfen nur erfolgen, wenn auf andere Weise der angestrebte gemeinnützige Zweck nicht erreicht werden kann.
(1) Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzbar. (2) Sie dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit des sozialistischen Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern.
Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat im Rahmen der Gesetze das Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der Deutschen Demokratischen Republik.
(1) Die freien Gewerkschaften, vereinigt im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, sind die umfassende Klassenorganisation der Arbeiterklasse. Sie nehmen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und. Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wahr. (2) Die Gewerkschaften sind unabhängig ...
(1) Alle staatlichen und wirtschaftlichen Organe sind verpflichtet, die Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. (2) Die Abgeordneten der Volkskammer besitzen die Rechte der Immunität. Beschränkungen der persönlichen Freiheit, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen oder Strafverfolgungen sind gegen v Abgeordnete der Volkskammer nur mit Zustimmung der Volkskammer oder in der Zeit zwischen ihren Tagungen mit Zustimmung des Staatsrates zulässig ...
(1) Das Recht zur Einbringung von Gesetzesvorlagen haben die Abgeordneten der in der Volkskammer vertretenen Parteien und Massenorganisationen, die Ausschüsse der Volkskammer, der Staatsrat, der Ministerrat und der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund. (2) In Vorbereitung der Tagungen der Volkskammer behandelt der Staatsrat Gesetzesvorlagen und prüft deren Verfassungsmäßigkeit ...
(1) Die Gewerkschaften haben das Recht, über.alle die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen betreffenden Fragen mit staatlichen Organen, mit Betriebsleitungen und anderen wirtschaftsleitenden Organen Vereinbarungen abzuschließen. . ■ • (2) Die Gewerkschaften nehmen aktiven Anteil an der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung ...
(1) Die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sind die freiwilligen Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Völkswirtschaft. Sie gestalten auf der Grundlage der Gesetze eigenverantwortlich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen ...
(1) Die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände der Deutschen Demokratischen Republik gestalten die notwendigen Bedingungen für eine ständig bessere Befriedigung der materiellen, sozialen, kulturellen und sonstigen gemeinsamen Bedürfnisse der Bürger. Zur Lösung dieser Aufgaben arbeiten sie mit den Betrieben und Genossenschaften ihres Gebietes zusammen ...
(1) Die Abgeordneten der Volkskammer erfüllen ihre verantwortungsvollen Aufgaben im Interesse und aum Wohle des gesamten Volkes. (2) Die Abgeordneten fördern die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung und Verwirklichung der Gesetze in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, den gesellschaftlichen Organisationen und den staatlichen Organen ...
(1) Die Volkskammer bestimmt durch Gesetze und Beschlüsse endgültig und für jedermann verbindlich die Ziele der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Volkskammer legt die Hauptregeln für das Zusammenwirken der Bürger, Gemeinschaften und Staatsorgane sowie deren Aufgaben bei der Durchführung der staatlichen Pläne der gesellschaftlichen Entwicklung fest ...
Die sozialistischen Betriebe, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände sind im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Sie sichern die -Wahrnehmung der Grundrechte der Bürger, die wirksame Verbindung der persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen sowie ein vielfältiges gesellschaftlichpolitisches und kulturell-geistiges Leben ...
(1) Die Volkskammer bildet aus ihrer Mitte Ausschüsse. Ihnen obliegt in enger Zusammenarbeit mit den Wählern die Beratung von Gesetzentwürfen und die ständige Kontrolle der Durchführung der Gesetze. (2) Die Ausschüsse können die Anwesenheit der zuständigen Minister und Leiter anderer staatlicher Organe in ihren Beratungen zum Zwecke der Erteilung von Auskünften verlangen ...
(3) Mutter und Kind genießen den besonderen Schutz des sozialistischen Staates. Schwangerschaftsurlaub, spezielle medizinische Betreuung, materielle und finanzielle Unterstützung bei Geburten und Kindergeld werden gewährt. (4) Es ist das Recht und die vornehmste Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu staatsbewußten Bürgern zu erziehen ...
(1) Der Staatsrat erfüllt als Organ der Volkskammer zwischen den Tagungen der Volkskammer alle grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Er ist der Volkskammer für seine Tätigkeit verantwortlich. (2) Der Vorsitzende des Staatsrates vertritt die Deutsche Demokratische Republik völkerrechtlich ...
(1) Im Betrieb, dessen Tätigkeit die Grundlage für die Schaffung und Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums ist, wirken die Werktätigen unmittelbar und mit Hilfe ihrer gewählten Organe an der Leitung mit. Näheres regeln Gesetze oder Statuten. (2) Zur Erhöhung der gesellschaftlichen Produktivität können von den staatlichen Organen, den Betrieben und Genossenschaften Vereinigungen und Gesellschaften gebildet sowie andere Formen der kooperativen Zusammenarbeit Entwickelt werden ...
(1) Der Staatsrat bestoht aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, den Mitgliedern und dem Sekretär. (2) Der Vorsitzende, du- Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder und der Sekretär des Staatsrates werden von der Volkskammer auf ihrer ersten Tagung nach der Neuwahl auf die Dauer von 4 Jahren gewählt ...
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, sich zu einem religiösen Glau-r ben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben, (2) Die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ordnen ihre Angelegenheiten und üben ihre Tätigkeit aus in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik ...
Der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder und der Sekretär des Staatsrates leisten bei ihrem Amtsantritt der Volkskammer folgenden Eid: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Deutschen Demokratischen Republik widmen, ihre Verfassung und die Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde ...
(1) Vor Ablauf der Wahlperiode findet eine Auflösung der Volkskammer nur durch eigenen Beschluß statt. (2) Ein solcher Beschluß bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gewählten Abgeordneten. (3) Spätestens am 60. Tage nach Ablauf .der Wahlperiode oder am 45. Tage nach Auflösung der Volkskammer muß deren Neuwahl stattfinden ...
(1) Die Volkskammer wählt für die Dauer der Wahlperiode ein Präsidium. • Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten der Volkskammer, einem Stellvertreter des Präsidenten und weiteren Mitgliedern. (2) Dem Präsidium obliegt die Tagungsleitung der Plenarsitzungen. Weitere Aufgaben regelt die Geschäftsordnung der Volkskammer ...
Die Volkskammer wählt den -Vorsitzenden und die Mitglieder des Staatsrates, den Vorsitzenden und die Mitglieder des Ministerrates, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Präsidenten, und die Richter des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt. Sie können jederzeit von der Volkskammer abberufen wenden ...
(1) Die Abgeordneten der Volkskammer sind verpflichtet, regelmäßig Sprechstunden und Aussprachen durchzuführen sowie den Wählern über ihre Tätigkeit Rechenschaft zu legen. (2) Ein Abgeordneter, der seine Pflichten gröblich verletzt, kann von den Wählern gemäß dem -gesetzlich festgelegten Verfahren abberufen werden ...
(1) Der Aufbau und die Tätigkeit der staatlichen Organe werden durch die in dieser Verfassung festgelegten Ziele und Aufgaben der Staatsmacht bestimmt. s(2) Die Souveränität des werktätigen Volkes, verwirklicht auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus, ist das tragende Prinzip des Staatsaufbaus ...
(1) Die Volkskammer tritt spätestens am 30. Tage nach ihrer Wahl zusammen. Ihre erste Tagung wird vom Staatsrat einberufen. (2) Die Tagungen der Volkskammer sind öffentlich. Auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
(1) Die Volkskammer ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist. (2) Die Volkskammer faßt ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Verfassungsändernde Gesetze sind beschlossen, wenn mindestens zwei Drittel der gewählten Abgeordneten zustimmen.
Die Volkskammer beschließt über den Verteidigungszustand der Deutschen Demokratischen Republik. Im Dringlichkeitsfalle ist der Staatsrat berechtigt, den Verteidigungszustand zu beschließen. Der Vorsitzende des Staatsrates verkündet den Verteidigungszustand.
Die Volkskammer bestätigt Staatsverträge der Deutschen Demokratischen Republik und andere völkerrechtliche Verträge, soweit durch sie Gesetze der Volkskammer geändert werden. Sie entscheidet über die Kündigung dieser Verträge.
Bürger der Deutschen Demokratischen Republik sorbischer Nationalität haben das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache Und Kultur. Die Ausübung dieses Rechts wird vom Staat gefördert.
(1) Die Volkskammer ist das oberste staatliche Machtorgan der Deutschen Demokratischen Republik. Sie entscheidet in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik.
Die Volkskammer besteht aus 500 Abgeordneten, die vom Volke auf die Dauer von 4 Jahren in freier, allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
(Forttetzuna auf Seite 6)
(1) Die örtlichen Volksvertretungen sind die von den wahlberechtigten Bürgern gewählten Organe der Staatsmacht in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken, Gemeinden und Gemeindeverbänden. (2) Die örtlichen Volksvertretungen entscheiden auf der Grundlage der Gesetze in eigener Verantwortung über alle Angelegenheiten, die ihr Gebiet und seine Bürger betreffen ...
(1) Zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung wählt jede örtliche Volksvertretung ihren Rat und Kommissionen. Die Mitglieder des Rates sollen nach Möglichkeit Abgeordnete sein. In die Kommissionen können auch Mitglieder berufen werden, die nicht Abgeordnete sind. (2) Der Rat sichert die Entfaltung der Tätigkeit der Volksvertretung und organisiert die Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung in deren Verantwortungsbereich ...
(1) Über die Zulässigkeit von Untersuchungshaft hat nur der Richter zu entscheiden. Verhaftete sind spätestens am Tage nach ihrer Verhaftung dem Richter vorzuführen. (2) Der Richter oder der Staatsanwalt haben im Rahmen ihrer Verantwortung jederzeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft noch vorliegen ...
(1) Die Strafrechtliche Verantwortlichkeit wird durch die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt. (2) Eine Tat zieht strafrechtliche Verantwortlichkeit nur nach sich, wenn diese zur Zeit der Begehung der Tat gesetzlich festgelegt ist, wenn der Täter schuldhaft gehandelt hat und die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen ist ...
(1) Jeder Bürger kann sich mit Eingaben (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch den gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen ...
(1) Der Ministerrat arbeitet auf der Grundlage der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates. Er erläßt im Rahmen der Gesetze und Erlasse Verordnungen und faßt Beschlüsse, i (2) Der Ministerrat leitet, koordiniert und kontrolliert die Tätigkeit der Ministerien, der anderen zentralen Staatsorgane und der Räte der Bezirke entsprechend den Erkenntnissen der Organisationswissenschaft ...
(1) Die Rechtspflege dient der Durchführung der sozialistischen Gesetzlichkeit, dem Schutz und der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Staats- und Gesellschaftsordnung. Sie schützt die Freiheit/ das friedliche Leben, die Rechte und die Wurde der Menschen. (2) Die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen sind gemeinsames Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger ...
Zur Sicherung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung und der Rechte der "Bürger wacht die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Sie schützt die Bürger vor Gesetzesverletzungen ...
(1) Gesetze und andere allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik werden im Gesetzblatt und anderweitig veröffentlicht. (2) Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe werden in geeigneter Form veröffentlicht. • (3) Rechtsvorschriften dürfen der Verfassung nicht widersprechen ...
(1) Der Ministerrat organisiert im Auftrage der Volkskammer die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen sowie die ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben des sozialistischen Staates. Er ist ein kollektiv arbeitendes Organ. (2) Der Ministerrat arbeitet wissenschaftlich begründete Prognosen aus, organisiert die Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus und leitet die planmäßige Entwicklung der Volkswirtschaft ...
r (1) Das Oberste Gericht ist das höchste Organ der Rechtsprechung. •'■ (2) Das Oberste Gericht leitet die Rechtsprechung der Gerichte auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik. Es sichert die einheitliche Rechtsanwendumg durch alle Gerichte ...
(1) Richter kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und, Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt. (2) Die demokratische Wahl aller Richter, Schöffen und Mitglieder gesellschaftlicher Gerichte gewährleistet, daß die Rechtsprechung von Frauen und Männern aller Klassen und Schichten des Volkes ausgeübt wird ...
(1) Für Beschwerden gegen Entscheidungen örtlicher Staatsorgane ist der Leiter des Organs zuständig, welches die angefochtene Entscheidung getroffen hat. Ändert der Leiter die Entscheidung nicht, ist der Beschwerdeführer berechtigt, sich an den Beschwerdeausschuß der zuständigen Volksvertretung zu wenden ...
(1) Der Staatsrat regelt die grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben, durch Erlasse. Sie werden der Volkskammer zur Bestätigung vorgelegt. (2) Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sind rechtsverbindlich. (3) Der Staatsrat legt die Verfassung und die Gesetze verbindlich aus, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt ...
(1) Der Vorsitzende des Staatsrates ernennt die bevollmächtigten Vertreter der Deutschen Demokratischen Republik in anderen Staaten und beruft sie ab. Er nimmt Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der bei ihm akkredidierten Vertreter anderer Staaten entgegen. (2) Der Staatsrat legt die militärischen Dienstgrade, die diplomatischen Ränge und andere spezielle Titel fest ...
(1) Der Staatsrat faßt grundsätzliche Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Landes. Er organisiert die Landesverteidigung mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates. (2) Der Staatsrat beruft die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates. Der Nationale Verteidigungsrat ist der Volkskammer und dem Staatsrat für seine Tätigkeit verantwortlich ...
(1) Die Richter, Schöffen und Mitglieder der gesellt schaftlichen Gerichte sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig. Sie sind nur am die Verfassung, die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gebunden. (2) Die Schöffen üben die Funktion eines Richters in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus ...
Alle Richter, Schöffen und Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte werden durch die Volksvertretungen oder unmittelbar durch die Bürger gewählt. Sie erstatten ihren Wählern Bericht über ihre Arbeit. Sie können von ihren Wählern abberufen werden, wenn sie gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten gröblich verletzen ...
Die Rechtsprechung wird in der Deutschen Demokratischen Republik durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die gesellschaftlichen Gerichte im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben ausgeübt. In Militärstrafsachen üben, das Oberste Gericht, die Militärobergerichte und die Militärgerichte die Rechtsprechung aus ...
(1) Die örtlichen Volksvertretungen fassen Beschlüsse, die für ihre Organe und Einrichtungen sowie für die Volksvertretungen, Gemeinschaften und Bürger ihres Gebietes verbindlich sind. Diese Beschlüsse sind zu veröffentlichen. (2) Die örtlichen Volksvertretungen haben eigene Einnahmen und verfügen über ihre Verwendung ...
(1) Für Schäden, die einem Bürger oder seinem persönlichen Eigentum durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden, haftet das staatliche Organ, dessen Mitarbeiter den Schaden verursacht hat. (2) Voraussetzungen und Verfahren der Staatshaftung werden durch Gesetz geregelt ...
(1) Der Vorsitzende des Ministerrates wird vom Vorsitzenden des Staatsrates der Volkskammer vorgeschlagen und von ihr mit der Bildung des Ministerrates beauftragt. (2) Der Vorsitzende und die Mitglieder des Ministerrates werden nach der Neuwahl der Volkskammer von ihr auf die Dauer von 4 Jahren gewählt ...
Die sozialistische Gesellschaft, die politische Macht des werktätigen Volkes, ihre Staats- und Rechtsordnung 9ind die grundlegende Garantie für die Einhaltung und iie Verwirklichung der Verfassung im Geiste der Gerechtigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Menschlichkeit.
(1) Für Beschwerden gegen Entscheidungen zentraler Organe des Ministerrates ist der Ministerrat zuständig. (2) Für Beschwerden gegen Leitungsentscheidungen des Ministerrates, des Obersten Gerichts oder des Generalstaatsanwalts ist der Staatsrat zuständig.
Die allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts über die Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und von Krieg'sverbrechen sind unmittelbar geltendes Recht. Verbrechen dieser Art unterliegen nicht der Verjährung.
Gesellschaft und Staat gewährleisten.die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts.
Die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und ihrer Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken, Gemeinden und Gemeindeverbänden werden durch Gesetz festgelegt.
- Der Staatsrat nimmt im Auftrage der Volkskammer die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts und des Generalstaatsanwalts wahr.
Die Verfassung kann nur von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik durch Gesetz geändert werden, das den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.
(1) Die Staatsanwaltschaft wird vom Generalstaatsanwalt geleitet. (2) Dem Generalstaatsanwalt unterstehen die Staatsanwälte der Bezirke und Kreise sowie die Militärstaatsanwälte.
Die Verantwortlichkeit aller leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern ist durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet.
(1) Jeder Bürger hat das Recht, vor Gericht gehört zu werden. (2) Das Recht auf Verteidigung wird während des gesamten Strafverfahrens gewährleistet.
(1) über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik findet am 6. April 1968 ein Volksentscheid statt (2) Dem Volksentscheid unterliegt der Entwurf, der nach den Ergebnissen der Volksaussprache überarbeitet und von der Volkskammer am 26. März 1968 bestätigt wurde. (3) Der Volksentscheid wird in der Zeit von' 07 ...
Als Sprecher der CDU-Fraktion legt der Abgeordnete Wolfgang Heyl drei Gründe dar, die aus christlicher Sicht für die Zustimmung zur neuen Verfassung wesentlich sind: „Erstens kodifiziert die neue, sozialistische Verfassung den Wert und die Würde der Persönlichkeit, den Schutz ihrer Freiheit und Entfaltung ...
Ausführlich setzte sich der Redner mit der Hetze der Springer-Presse gegen unseren Verfassungsentwurf auseinander. Man habe dort offenbar erkannt, daß unsere Verfassung auch für die westdeutschen Arbeiter, Bauern und Geistesschaffenden eine große Bedeutung (besitzt. Sie zeige nämlich, daß unser Volk eine friedliche und gute Perspektive hat, wenn die Macht der Monopole gebrochen ist ...
Die Feststellung, daß die Volkswirtschaft der Länder des Sozialismus, die sich auf planmäßiger und wissenschaftlicher Grundlage entwickelt, einen ständigen Aufschwung nimmt während die Wirtschaft der USA und einer Reihe kapitalistischer Länder ernsten Erschütterungen unterworfen ist; die besondere Aufmerksamkeit, ...
Punkt 1 der Tagesordnung erteilt der Volkskammerpräsident dem Präsidenten des Nationalrates der Nationalen Front das Wort. Im Auftrage aller Fraktionen des Hohen Hauses erstattet Prof. Dr. Dr. Erich Correns einen Bericht über die Volksaussprache zum Entwurf der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ...
des Presseamtes beim Vorsitzenden des Ministerrates Der Ministerrat faßte in der außerordentlichen Sitzung am 2B. März 1968 einen Beschluß, in dem die Aufgaben für die Staatsund Wirtschaftsorgane bei der Vorbereitung und Durchführung des Volksentscheids über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik festgelegt sind ...
Am zweiten Tag des Kongresses stand die Forderung nach sozialistischer Kooperation zwischen marxistischen Philosophen und Fachwissenschaftlern im Mittelpunkt besonders der Beiträge von Dr. Fritz Haberland, Prof. Hermann Ley, Prof. Dr. Friedhart Klix, Prof. Hans-Jürgen Treder, Prof. Dr. Herbert Hörz und Dr ...
der Tacjung des Präsidiums des Nationalrates der Nationalen Front des demokratischen Deutschfand In den Abendstunden des 26. März tagte unter dem Vorsitz seines Präsidenten Prof. Dr. Dr. Erich Correns das Präsidium des Nationalrates der Nationalen Front. Das Präsidium stimmte dem Beschluß der Volkskammer nach Durchführung eines Volksentscheides über die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik zu ...
Nach der Aussprache wird dem Plenum die Ent-, Schließung zum Bericht der Kommission zur Ausarbeitung einer sozialistischen Verfassung der DDR und zu dem von ihr überarbeiteten Entwurf der Verfassung unterbreitet. Die Abgeordneten bekunden ihre einmütige Zustimmung zu dieser Entschließung, indem sie sich von den Plätzen erheben ...
Mit minutenlangem stürmischem Beifall stimmten die auf dem Philosophiekongreß zu Ehren des 150. Geburtstages von Karl Marx In der Hauptstadt versammelten 1200 Philosophen, Gesellschaftswissenschaftler und Propagandisten am Montagabend einer Willenserklärung zu, in der sie versichern, der sozialistischen Verfassung am 6 ...
Berlin, Konfrefihalle am Alexanderplsts, 10 Uhr. Die Erwartung von außergewöhnlich bedeutsamen Ereignissen liegt über dem Saal, als der Präsident der Volkskammer, Prof. Dr. Johannes Dieckmann, die Sitzung eröffnet Herzlicher Beifall der Abgeordneten begrüßt den Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Genossen Walter Ulbricht ...
Professor Hager hob alsdann den kämpferischen und schöpferischen Geist des Kongresses hervor. Er dankte den zahlreichen Gästen aus der UdSSR, aus Vietnam, aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn, der CSSR und der Mongolischen Volksrepublik für ihre Beiträge zum Gelingen des Kongresses. Sie hätten die Aktualität der marxistischen Philosophie deutlich gemacht ...
Es sprechen: Paul Verner, Mitglied des Politbüros und 1. Sekretär der Bezirksleitung; Heinz-Rudolf Hoffmann, Vorsitzender des Bezirksvorstandes der CDU; Harald Werthmann, Vorsitzender des Bezirksverbandes der LDPD; Friedrich Pfaffenbach, Vorsitzender des Bezirksverbandes der NDPD; Erwin Körber, Vorsitzender des Bezirksvorstandes der DBD ...
der Zentralen Abstimmungskommission Im Anschluß an die Tagung der Volkskammer fand die Konstituierende Sitzung der Zentralen Abstimmungakomimission statt. Unter Leitung ihres Vorsitzenden, Dr. Heinrich Homann, legte die Kommission Maßnahmen für die Vorbereitung und Durchführung des Volksentscheids fest ...
Bonn (ADN/ND). Ein Komplott gegen den erklärten Willen der Mehrheit 4er westdeutschen Bevölkerung haben die Führer der CDU/CSU und der SP am Dienstagnachmittag bei ihrem „Koalitionsgespräch" in Bann geschmiedet. Sde einigten sich in allen entscheidenden Fragen — Notstandsgesetzgebung, Mitbestimmung der Gewerkschaften, Wahlrechtsversdnlechterung und Oder-Neiße- Grenze — auf eine Fortsetzung der von der CDU/CSU ausgearbeiteten reaktionären Politik ...
In Stadt und Land, in Produktionsbetrieben, Genossenschaften und Hausgemeinschaften verfolgten am Dienstag Hunderttausende Bürger unserer Republik in Rundfunk und Fernsehen die historische Sitzung der Volkskammer. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich die Kunde vom Volksentscheid über die sozialistische Verfassung am 6 ...
Berlin (ADN/ND). Der Erste Sekretär des ZK der KPC, Alexander Duböek, der Vorsitzende der Regierung der CSSR, Jozef Lenärt, und der Vorsitzende der Nationalversammlung der CSSR, Bohuslav LaätoviCka, haben in einem Telegramm an den Ersten Sekretär des Zentralkomitees und Vorsitzenden des Staatsrates, Walter Ulbricht, den Vorsitzenden des Ministerrates, Willi Stoph, den Präsidenten der Volkskammer, Prof ...
Saigon (ND/ADN). Das erst kürzlich neu eingerichtete taktische Hauptquartler der USA-Aggressoren in Phu Bai, im Norden Südvietnams wurde am Dienstannorjen (Ortszeit) von Einheiten der FNL mit reaktivem Geschützteuer überschüttet. Geinerische Stellungen westlich von Hue lagen ebenfalls unter massivem Beschüß ...
Eine Delegation des Ministerrates der UdSSR, die unter Leitung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates N. A. Tichonow gegenwärtig zu Beratungen über Probleme der ökonomischen Zusammenarbeit in der DDR weilt, besuchte am Dienstag die WB Schiffbau in Rostock. In ihrer Begleitung befand sich der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR und Vorsitzende der Staatlichen Plankommission, Gerhard Schürer ...
Bonn (ND/ADN). Mit der ungeheuerlichen Begründung, die Notstandsgesetze würden mit der Absicht verabschiedet, sie zu einem späteren Zeitpunkt auch auf die DDR zu übertragen, hat die Bonner SP- lundestagsfraktion den Appell der Notstandsgegner zurückgewiesen, die Diktaturpläne rigoros abzulehnen. Mit ...
Vor 15 Jahren, am 27. März 1953, wurde die Sportorganisation der Sicherheits- und Schutzorgane der' DDR, die SV Dynamo, aus der Taufe gehoben. Rund 23 000 Mitglieder zählte sie bei ihrer Gründung. Heute tragen fast 200 000 Sportler, unter ihnen 66 000 Kinder und Jugendliche, die weinroten Trainingsanzüge mit dem silbernen „D" ...
Berlin (ADN/ND). „Die Konferenz zeigte, daß sich in aller Welt die Vietnamsolidarität verstärkt hat. Neue Kräfte aus den verschiedensten Ländern, die bisher noch abseits standen, beteiligen sich jetzt aktiv an- den Aktionen." Das erklärte der Vorsitzende des Vietnamausschusses beim Afro- Asiatischen Solidaritätskomitee, Max Sefrin, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, am Dienstag bei der Rückkehr aus Stockholm in Berlin ...
Der 1. FC »Magdeburg und der FC Carl Zeiss Jena beginnen heute ihr „Frühlingsduell". Innerhalb von vier Tagen treffen beide Fußballklubs in zwed entscheidenden Spielen aufeinander. So wollte es das FDGB- Pokallos und die Oberligaansetasung. Heute nachmittag kommt es zum Pokalspiel des Achtelfinales, am Sonnabend zum Punktspiel ...
Frankfurt (Main) (ND). Mit unverschämter Hetze gegen die westdeutschen Gewerkschaften haben Vertreter der Großbourgeoisie ihre Kampagne zur Verhinderung einer erweiterten gewerkschaftlichen Mitbestimmung fortgesetzt. Führende Monopolblätter wie der „Industriekurier" und Sprecher der Unternehmerverbände versuchten, wie schon seit Tagen, auch am Dienstag mit massiven Drohungen die Verwirklichung des SP-Parteitagsbeschlusses zur Mitbestimmung zu verhindern ...
Warschau (ADN-Korr./ND). Hauptmerkmal des politischen und gesellschaftlichen Lebens in Polen sind weitere beeindruckende Bekenntnisse des unverbrüchlichen Vertrauens zur PVAP und ihrer Politik.' Allein in den Warschauer Betrieben haben in den letzten Tagen über 600 Werktätige um Aufnahme in die PVAP gebeten ...
Stockholm (ND-Korr.). Die schwedische Regierung wird sorgfältig erwägen, was sie tun kann, um alle skandinavischen Regierungen zu Aktionen gegen den Vietnamkrieg zu bewagen. Das erklärte der schwedische Ministerpräsident Erlander laut „Dagens Nyheter" beim Empfang der Delegation der Stockholmer Vietnamfconferenz ...
Jerusalem/Amman (ADN/ND). Mit wütenden Autfällen gegen 'den UNO- Sicherheitsrat und einem erneuten Bruch des Waffenstillstandes antworteten die imperialistischen Machthaber Israels auf den Sicherheitsratsbeschluß, der den schweren Überfall auf Jordanien vom Donnerstag vergangener Woche scharf verurteilt hatte ...
Genf (ADN/ND). Unter dem Motto „Blick in das andere Deutschland" veröffentlicht die Schweizer Zeitung „Journal de Geneve" jeweils auf der ersten Seite eine Artikelserie Ihres Sonderkorrespondenten Michel Pet;itpierre über den wirtschaftlichen Aufschwung in der DDR. Der erste Bericht behandelt ausführlich Methoden des neuen ökonomischen Systems ...
Düsseldorf (ND). Der westdeutsche Gewerkschaftsbund hat seinen Aufruf zum 1. Mai unter die Losung „Starke Gewerkschäften — Deine Sicherheit — DGB" gestellt. Die Pressestelle des DGB in Düsseldorf kommentiert, vielen Arbeitern sei bewußt geworden;' was mit dieser Losung zum Ausdruck gebracht werde. Die Sorge um den Arbeitsplatz, das Verlangen nach größerer sozialer Sicherheit und nach Alterssicherung bestünden weiter ...
London (ND/ADN). Die britische Regierung hat ihren Haushaltsplan füi das Rechnungsjahr 1966/69 am Montag' abend im Unterhaus durchgepeitscht Das Budget, das bereits zu erregten Protesten in der Öffentlichkeit geführt hat, bürdet dem britischen Steuerzahler zusätzliche Lasten von 923 Millionen Pfund Sterling auf ...
Noch immer haben die SP-Minister nichts unternommen, um den Auftrag der Mehrheit der Delegierten zu erfüllen, im Kabinett dafür zu sorgen, daß die Regierung ihren Willen erklärt, dem Atomwaffensperrvertrag» vorbehaltlos zuzustimmen. Wann endlich wollen die SP- Minister einen entsprechenden Antrag im ...
Brüssel (ADN/ND). Die EWG-Ministerratstagung in Brüssel lehnte am Wochenanfang eine Entscheidung über das Verlangen des Bonner Vertreters ab, die EWG-Außenzölle zur Verbesserung der USA-Zahlungsbilanz im Rahmen der Kennedy-Runde vorzeitig zu senken. Mit Täieser Unterstützung Washingtons will Bonn den USA dazu verhelfen, ihre, vor allem durch die Vietnamaggression stark defizitäre Zahlungsbilanz aufzubessern ...
New York (ADN/ND). „Wir sind der Ansicht, daß die- Politik der amerikanischen Regierung in Vietnam,auf die Unterstützung einer Tyrannei und die völlige Negierung der Demokratie gerichtet ist." Das geht aus einer Erklärung der Organisation ehemaliger in Vietnam eingesetzter Soldaten hervor.
Internationaler Vergleich: SC Dynamo Berlin—Muscelul Cimpulung (Rumänien) 11 :9. Gegen Motor Görlitz hatten die Gäste ein 10 :10 erreicht.
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