Die Bezahlung der Freizeit bei Wahrnehmung staatspolitischer Funktionen und Ausübung eines öffentlichen Amtes erfolgt entsprechend den bisherigen tarifvertraglichen Vereinbarungen. Im § 32 wird näher ...
Artikellänge: rund 219 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login