§ 31 (1) Wird von den zuständigen Dienststellen der Gesundheitsverwaltung oder ärztlich das Fernbleiben von der Arbeit wegen Ansteckungsgefahr (Quarantäne) angeordnet, so sind vom ersten Tage an für d...
Artikellänge: rund 106 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login