■ Die wegen Arbeitseinkommen gekürzten Kriegsbeschädigtenrenten werden vom neuen Mindestbetrag in Höhe von 160.- M abgeleitet. ■ Die Ehegatten- und Kinderzuschläge werden von 40,- M auf 45,- M erhöht
Artikellänge: rund 34 Wörter
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