1. Die Vertragsstaaten kommen überein, sich gegenseitig die Benutzung von Seehäfen und anderen Einrichtungen des Seeverkehrs für den Transport und Umschlag von Gütern zu ermöglichen. Sie gewährleisten...
Artikellänge: rund 122 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login