Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wollen, sowie über deren Kontakt- oder deren Begleitpersonen". In einem Nachsatz werden auch nicht näher definierte „andere Personen" einbezogen. Das heißt...
Artikellänge: rund 161 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login