$ t Geltungsbereich Bürger der DDR und auslandische Bürger mit ständigem Wohnsitz in der DDR, die zeitweilig keine Berufstätigkeit ausüben können, haben entsprechend den Bestimmungen dieser Verordnung...
Artikellänge: rund 282 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login