(1) Die Unterstützung und die Ausgleichszahlung unterliegen nicht der Lohnsteuer und der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. (2) Der Bezug der Unterstützung ist im Ausweis für Arbeit und Sozialver...
Artikellänge: rund 65 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login