(1) Das Aufkommen folgender Steuern steht dem Bund zu; — die Zölle, — die Verbrauchssteuern, soweit sie nicht nach Absatz 4 dem Bund- und den Ländern gemeinsam oder nach Absatz 3 den Trägern der Kommu...
Artikellänge: rund 357 Wörter
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