(1) Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Sie haben unter besonderer Berücksichtigung des Zieles der Vollbeschäftigung den Erfordermssen der Preisst...
Artikellänge: rund 110 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login