„Jedermann hat das Recht, ein Gewerbe auszuüben, soweit er seinen ständigen Wohnsitz oder seinen Sitz in der DDR hat ..." — erster Grundsatz der Gewerbefreiheit — im Gesetz vom 6. März 1990 (Gesetzbla...
Artikellänge: rund 363 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login