Jeder wahlberechtigte Bürger hat zur Wahl der Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen je drei Stimmen. Er kann sie für Kandidaten seiner Wahl auf den für se...
Artikellänge: rund 423 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login