(1) Die Wahlen zur Volkskammer finden auf der Grundlage der Verfassung der DDR, dieses Wahlgesetzes und der dazu erlassenen Wahlordnung statt. (2) Die Volkskammer besteht aus 400 Abgeordneten.
Artikellänge: rund 25 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login