(1) Für den Konzernbetriebsrat gelten § 25 Abs. 1, § 26 Abs. I und 3, § 27 Abs. 3 und 4, § 28, Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 3, die §§ 30, 31, 34, 35, 36, 37 Abs. 1 bis 3 sowie die §§ 40, 41 und 51 Abs. 1...
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