Das Hochschulwesen bedarf eines Rahmenrechts, das jenen Grad an Gemeinsamkeit und Übereinstimmung sichert, der im Interesse von Forschung, Lehre und Studium liegt, zugleich aber den Universitäten und ...
Artikellänge: rund 964 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login