Verwaltungsakte von Behörden der Deutschen Demokratischen Republik bleiben wirksam, soweit sie nicht dem Grundgesetz oder den Vorschriften dieses Vertrages widersprechen oder in diesem Vertrag etwas a...
Artikellänge: rund 43 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login