§ 1 Die beim Umtausch der alten Banknoten gutgeschriebenen Be-* träge werden ab 19. Oktober 1957 den Umtauschberechtigten zur freien Verfügung gestellt. § 2 Die beim Umtausch der alten Banknoten gutge...
Artikellänge: rund 616 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login