Und er strengt gegen die Fernsehanstalt einen Prozeß an. Er fordert Schmerzensgeld für- den, „Ehrenschaden" und, wenn man ihm das nicht zugestehen sollte, „hilfsweise eine Lizenzgebühr", d. h. ein Hon...
Artikellänge: rund 106 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login