§ 49 (1) Die Jugendtouristik der Deutschen Demokratischen Republik ist von den staatlichen Organen in Zusammenarbeit mit den Leitungen der Freien Deutschen Jugend, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbu...
Artikellänge: rund 119 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login