Nein. Es besteht auch die Möglichkeit — so entschied es das Oberste Gericht am 7. August 1974 —, Schonarbeit bei an sich gleicher Arbeitsaufgabe, aber durch Verkürzung der Arbeitszeit anzuordnen. Dabe...
Artikellänge: rund 82 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login