(1) Die strafrechtliche Verantwortlichkeit wird durch die . Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt. (2) Eine Tat zieht strafrechtliche Verantwortlichkeit nur nach sich, wenn diese zur ...
Artikellänge: rund 89 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login