'Entsprechend der Verfassung der DDK werden alle Richter, Schöffen und Mitglieder gesellschaftlicher Gerichts gewährt: die Richter und Schöffen des Obersten Gerichts der DDR von der Vofk&kommer, d...
Artikellänge: rund 78 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login