Berlin (ADN). Die Beschädigtenausweise werden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1980 umgetauscht, da sie Ende des nächsten Jahres — wie im Ausweis vermerkt — ihre Gültigkeit verlieren. Darauf weist d...
Artikellänge: rund 130 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login