Juristen des Amtsgerichtes von Bayreuth entschieden jüngst, vin Justizbeamter im Freistaat Bayern darf ungestraft die Parole „Deutsche zum Duschen — Ausländer zum Vergasen" verkünden. Der Ausspruch er...
Artikellänge: rund 127 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login