„Das Recht der Verteidigung, Zeugen zu laden, deren Aussagen die Unhaltbarkeit der Anklage nachgewiesen hätten und zu denen so bekannte Persönlichkeiten wie der ehemalige Reichskanzler Prof. Dr: Brüni...
Artikellänge: rund 239 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login