1. Entsprechend §§ 11 und 12 des Gesetzes vom 24. Juni 1976 über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik — Wahlgesetz - (GB1. I Nr. 22 S. 301) in der Fassung des Ände...
Artikellänge: rund 456 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login