Im Bonner Grundgesetz, Artikel 9, Absatz 3, heißt es: „Das Recht zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinbarungen zu bilden,, ist für jedermann und für alle Berufe gewä...
Artikellänge: rund 174 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login