Das westdeutsche Tarifvertragsgesetz enthält keine Bestimmung über den gesetzlichen Zwang zur Schlichtung. Diese gegenüber der Weimarer Republik günstigere Regelung, wo das Schlichtungssystem von den ...
Artikellänge: rund 269 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login