gäbe von „gewonnenen Erkenntnissen" an den Verfassungsschutz bezeichnete Kanzleramtchef Schüler ausdrücklich als „rechtlich zulässig". In „bestimmten Fällen" würden auch Inlandsgespräche aufgezeichnet...
Artikellänge: rund 282 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login