Der Mindestbetrag für Unfallrentner mit einem Körperschaden von 66Vs Prozent und mehr wird um 100 M auf 470 M erhöht. II. Erhöhung anderer Alters-, Invaliden- und Unfallrenten Alters- und Invalidenren...
Artikellänge: rund 33 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login