Versicherungsschutz gibt es auch für ehrenamtliche oder nebenberuflich tätige Mitarbeiter in den staatlichen Organen und Einrichtungen. Das geht aus der Verordnung vom 18. November 1969 über die Versi...
Artikellänge: rund 67 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login