(1) Soweit nicht für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen dieser Verordnung Stellen genannt sind oder die Verantwortlichkeit sich aus der Zuständigkeit der Ministerien- ergibt, obliegt die Verantw...
Artikellänge: rund 840 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login