Die vertragschließenden Seiten = die Mit- gegenseitigen Verpflichtung seitens der Teil- men die feierliche Verpflichtung! dieses Vergliedstaaten des Warschauer Vertrages über nehmer dieser Gruppierung...
Artikellänge: rund 2298 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login