Die Kulturverordnung vom 31. März 1949 sieht in Ziffer 19 Personalpensionen für hervorragende Wissenschaftler, Techniker, Schriftsteller und Kunstschaffende sowie hervornagende Persönlichkeiten des öf...
Artikellänge: rund 844 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login