Nach der Verfassung steht die ungestörte Religionsausübung unter dem Schutz der Republik. Die Regierung wird daher jedem Geistlichen vollen Schutz gewähren, wenn er in der rechtmäßigen Wahrnehmung sei...
Artikellänge: rund 427 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login