Alle Gewerbetreibende, die Gebrauchtwaren anund verkaufen, sind nach einer Bekanntgabe des Berliner Polizeipräsidenten zur Führung des sogenannten Trödelbuches verpflichtet. Auch müssen sie ihr Gewerb...
Artikellänge: rund 36 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login