werden in folgenden Mengen abgegeben: 6 kg auf Abschnitt „Zwölf" l/II der Bezugsberechtigung K 1, 5,5 kg auf Abschnitt „Zwölf" 2/II der Bezugsberechtigung K 2; 4 kg auf Abschnitt 3/II der Bezugsberech...
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