Aber selbst wenn man der Auffassung folgen sollte, daß die Verjährungsfrist mit dem 8. Mai 1945 begonnen hat, so endet diese erst mit dem 8. Mai 1965. Es bliebe also selbst für das westdeutsche Tempo ...
Artikellänge: rund 311 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login