Zu der Erklärung von Powers, daß ihm vielleicht nach sowjetischen Gesetzen, unabhängig von seinen Aussagen und seinem Verhalten, die Todesstrafe gebühre, betonte der Verteidiger, daß das sowjetische S...
Artikellänge: rund 258 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login