(1) Die Stimmabgabe erfolgt In den Wahlbezirken. Jede Gemeinde bildet mindestens einen Wahlbezirk. (2) Soweit erforderlich, haben die Wahlleiter der Gemeinden und Stadtkreise ihr Wahlgebiet in Wahlbez...
Artikellänge: rund 30 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login